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Infos zum Thema Apotheke

Die Apotheke bezeichnet einen Ort, in dem Medizinprodukte und Arzneimittel von fachkundigem Personal vertrieben werden. Zum Teil findet in Apotheken auch noch die Herstellung kleiner Mengen von Arzneimitteln statt. Heute ist es die Hauptaufgabe von Apothekern und Apothekenpersonal, den Patienten in der Nutzung der Arzneimittel zu beraten, über mögliche Nebenwirkungen zu informieren und die Wechselwirkung mit anderen, bereits in Gebrauch befindlichen, Arzneimitteln abzuklären. Neben dem Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten findet in heutigen Apotheken auch vermehrt ein Verkauf von apothekenüblichen Artikeln statt. Hierzu gehören Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und andere Waren, die eine gesundheitsfördernde Wirkung versprechen.

Die Wortbezeichnung Apotheke stammt aus dem griechischen Sprachgebrauch. Hier meint das Wort allerdings lediglich die Bezeichnung „Aufbewahrungsort“. Die Ableitung stammt von den Klöstern, in denen ein Raum, nämlich die apotheca für die Aufbewahrung der Heilkräuter genutzt wurde. Im gesetzlichen Sinne ist es die Aufgabe der Apotheke, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung möglichst breitgefächert deckend zu erfüllen. Die Führung einer Apotheke darf nur von einem staatlich geprüften Apotheker vorgenommen werden. Ausnahmen sind hier für einen Zeitraum von vier Wochen jährlich zulässig, der sich zum Beispiel durch die Abwesenheit der geprüften Apotheker durch Krankheit oder Urlaub ergeben kann. Hier ist eine Ersatzgestellung durch einen Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur erforderlich, um die Apotheke weiterhin führen zu dürfen. Ausnahmen werden durch die sogenannte tierärztliche Hausapotheke gestellt, denn bei diesen als Apotheken bezeichneten Räumlichkeiten handelt es sich genau genommen nur um Ausgabestellen ohne beratenden Charakter.

Bedingt durch die besondere Wirksamkeit, die sich aus den in Apotheken offerierten Waren ergibt, die oftmals auch erklärungs- und beratungsbedürftig sind, darf in diesen speziellen Ladenlokalen nur von pharmazeutischem Personal, also dem Apotheker, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieuren sowie pharmazeutisch-technischen Assistenten der Verkauf und die Beratung wahrgenommen werden.

Weitere Personalbereiche in Apotheken sind die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, die früher als Apothekenhelfer bekannt waren. Insgesamt gab es nach Erhebungen im Jahr 2007 landesweit rund 1.700 Apothekenbetriebe.

Einen starken Wettbewerb für die niedergelassenen Apothekenbetriebe stellen die Arzneimittel-Versandhäuser dar, die auch landläufig als Online-Apotheken bezeichnet werden, da die Bestellung der Arzneimittel auf dem Onlinewege erfolgen kann. Für den Betrieb einer solchen Onlineapotheke ist aber ein niedergelassener Apothekenbetrieb erforderlich, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Weiterhin ist eine Lizenz notwendig, die zum Versand der Medikamente auch über die Ländergrenzen hinaus berechtigt.

Für den Betrieb eines Apothekenbetriebes generell ist das Apothekengesetz die Grundlage.

Die historischen Vorläufer der heutigen modernen Apothekenbetriebe waren die Gewürzhändler des Vorderen Orients aus dem 8. und 9. Jahrhundert, die Kunden nicht nur mit Gewürzen, sondern auch mit Heilkräutern versorgten.

Infos zum Thema Apotheke

Die Apotheke bezeichnet einen Ort, in dem Medizinprodukte und Arzneimittel von fachkundigem Personal vertrieben werden. Zum Teil findet in Apotheken auch noch die Herstellung kleiner Mengen von Arzneimitteln statt. Heute ist es die Hauptaufgabe von Apothekern und Apothekenpersonal, den Patienten in der Nutzung der Arzneimittel zu beraten, über mögliche Nebenwirkungen zu informieren und die Wechselwirkung mit anderen, bereits in Gebrauch befindlichen, Arzneimitteln abzuklären. Neben dem Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten findet in heutigen Apotheken auch vermehrt ein Verkauf von apothekenüblichen Artikeln statt. Hierzu gehören Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und andere Waren, die eine gesundheitsfördernde Wirkung versprechen.

Die Wortbezeichnung Apotheke stammt aus dem griechischen Sprachgebrauch. Hier meint das Wort allerdings lediglich die Bezeichnung „Aufbewahrungsort“. Die Ableitung stammt von den Klöstern, in denen ein Raum, nämlich die apotheca für die Aufbewahrung der Heilkräuter genutzt wurde. Im gesetzlichen Sinne ist es die Aufgabe der Apotheke, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung möglichst breitgefächert deckend zu erfüllen. Die Führung einer Apotheke darf nur von einem staatlich geprüften Apotheker vorgenommen werden. Ausnahmen sind hier für einen Zeitraum von vier Wochen jährlich zulässig, der sich zum Beispiel durch die Abwesenheit der geprüften Apotheker durch Krankheit oder Urlaub ergeben kann. Hier ist eine Ersatzgestellung durch einen Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur erforderlich, um die Apotheke weiterhin führen zu dürfen. Ausnahmen werden durch die sogenannte tierärztliche Hausapotheke gestellt, denn bei diesen als Apotheken bezeichneten Räumlichkeiten handelt es sich genau genommen nur um Ausgabestellen ohne beratenden Charakter.

Bedingt durch die besondere Wirksamkeit, die sich aus den in Apotheken offerierten Waren ergibt, die oftmals auch erklärungs- und beratungsbedürftig sind, darf in diesen speziellen Ladenlokalen nur von pharmazeutischem Personal, also dem Apotheker, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieuren sowie pharmazeutisch-technischen Assistenten der Verkauf und die Beratung wahrgenommen werden.

Weitere Personalbereiche in Apotheken sind die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, die früher als Apothekenhelfer bekannt waren. Insgesamt gab es nach Erhebungen im Jahr 2007 landesweit rund 1.700 Apothekenbetriebe.

Einen starken Wettbewerb für die niedergelassenen Apothekenbetriebe stellen die Arzneimittel-Versandhäuser dar, die auch landläufig als Online-Apotheken bezeichnet werden, da die Bestellung der Arzneimittel auf dem Onlinewege erfolgen kann. Für den Betrieb einer solchen Onlineapotheke ist aber ein niedergelassener Apothekenbetrieb erforderlich, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Weiterhin ist eine Lizenz notwendig, die zum Versand der Medikamente auch über die Ländergrenzen hinaus berechtigt.

Für den Betrieb eines Apothekenbetriebes generell ist das Apothekengesetz die Grundlage.

Die historischen Vorläufer der heutigen modernen Apothekenbetriebe waren die Gewürzhändler des Vorderen Orients aus dem 8. und 9. Jahrhundert, die Kunden nicht nur mit Gewürzen, sondern auch mit Heilkräutern versorgten.

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