Mit der Bezeichnung Zahnarzt ist eine Person gemeint, die sich im Bereich der Zahnmedizin betätigt. Von der Prävention über die Diagnose und Therapie von Mund-, Zahn- und Kiefererkrankungen erschließt sich das Tätigkeitsfeld beim Zahnmediziner. Schon im 5. Jahrhundert vor Christus praktizierten die ersten Zahnärzte unter zum Teil für heutige Verhältnisse kaum vorstellbaren Bedingungen. Ein erstes Fachbuch für den Zahnmediziner mit dem Namen „Le chirugien dentiste“ wurde im Jahr 1728 veröffentlicht und brachte Neuerungen im Bereich der Zahnheilkunde mit sich. Bis dahin waren es die Barbiere, die für das Ziehen von kranken Zähnen zuständig waren und in diesem Bereich die Zahnärzte der Geschichte darstellten. Allerdings waren die Instrumente, die sich aus Scheren und Klingen sowie dem Hebel für das Ziehen der Zähne und den Nadeln zum Schließen von Wunden zusammensetzten noch nicht den hygienischen Ansprüchen gerecht, die Zahnärzte in der Folge erfüllten. Die Reinigung der Instrumente fand bei den Barbieren mit reinem Seifenwasser statt.
Der Zahnarzt der heutigen Zeit absolviert ein Studium, das in der Ausbildung verschiedene Bereiche umfasst. Diese umfasst ein Grundstudium von zehn Semestern im Bereich der Zahnheilkunde, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil zusammensetzt. Die Prüfungen beim Zahnmediziner setzen sich aus der naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der zahnärztlichen Vorprüfung und der zahnärztlichen Prüfung zusammen. Hat der Zahnarzt sein Staatsexamen erreicht, erhält er auf einen speziellen Antrag die Approbation als Zahnarzt, die sich aus der Approbationsordnung ergibt.
Der Zahnarzt kann auch als Kieferorthopäde tätig werden. In diesem Fall schließt sich an das Studium eine vierjährige Weiterbildung an, von der ein Jahr in einer Klinik für Kieferheilkunde absolviert werden muss. Der Kieferorthopäde ist in seinem Tätigkeitsfeld als Zahnmediziner auf die Erkennung, Verhütung bzw. die Behandlung der Kiefer- oder Zahnfehlstellung spezialisiert. Auch das Kiefergelenk gehört in die Hände der Zahnärzte, die sich auf die Kieferorthopädie spezialisiert haben. Der Kieferorthopäde trägt nach erfolgreich absolvierter Ausbildung und Prüfung die Bezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld für Zahnärzte ergibt sich aus dem Bereich der Oralchirurgie. Diese Tätigkeit ist ebenso durch eine vierjährige Weiterbildung für Zahnmediziner erreichbar. Die Oralchirurgie beschäftigt sich mit chirurgischen Eingriffen, die in der Mundhöhle erforderlich werden können, greift aber auch in den Bereich der Implantologie über, die sich in den letzten Jahren im Bereich der Zahnheilkunde aufgrund enormer Fortschritte etabliert hat. Bei der Oralchirurgie sind starke Überschneidungen zur Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie zu verzeichnen, wobei die Oralchirurgie sich nicht im plastisch-chirurgischen Bereich außerhalb der Mundhöhle beschäftigt. Die Oralchirurgie setzt ein Zahnmedizinstudium und ein komplettes Studium der Humanmedizin voraus.
Mit der Bezeichnung Zahnarzt ist eine Person gemeint, die sich im Bereich der Zahnmedizin betätigt. Von der Prävention über die Diagnose und Therapie von Mund-, Zahn- und Kiefererkrankungen erschließt sich das Tätigkeitsfeld beim Zahnmediziner. Schon im 5. Jahrhundert vor Christus praktizierten die ersten Zahnärzte unter zum Teil für heutige Verhältnisse kaum vorstellbaren Bedingungen. Ein erstes Fachbuch für den Zahnmediziner mit dem Namen „Le chirugien dentiste“ wurde im Jahr 1728 veröffentlicht und brachte Neuerungen im Bereich der Zahnheilkunde mit sich. Bis dahin waren es die Barbiere, die für das Ziehen von kranken Zähnen zuständig waren und in diesem Bereich die Zahnärzte der Geschichte darstellten. Allerdings waren die Instrumente, die sich aus Scheren und Klingen sowie dem Hebel für das Ziehen der Zähne und den Nadeln zum Schließen von Wunden zusammensetzten noch nicht den hygienischen Ansprüchen gerecht, die Zahnärzte in der Folge erfüllten. Die Reinigung der Instrumente fand bei den Barbieren mit reinem Seifenwasser statt.
Der Zahnarzt der heutigen Zeit absolviert ein Studium, das in der Ausbildung verschiedene Bereiche umfasst. Diese umfasst ein Grundstudium von zehn Semestern im Bereich der Zahnheilkunde, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil zusammensetzt. Die Prüfungen beim Zahnmediziner setzen sich aus der naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der zahnärztlichen Vorprüfung und der zahnärztlichen Prüfung zusammen. Hat der Zahnarzt sein Staatsexamen erreicht, erhält er auf einen speziellen Antrag die Approbation als Zahnarzt, die sich aus der Approbationsordnung ergibt.
Der Zahnarzt kann auch als Kieferorthopäde tätig werden. In diesem Fall schließt sich an das Studium eine vierjährige Weiterbildung an, von der ein Jahr in einer Klinik für Kieferheilkunde absolviert werden muss. Der Kieferorthopäde ist in seinem Tätigkeitsfeld als Zahnmediziner auf die Erkennung, Verhütung bzw. die Behandlung der Kiefer- oder Zahnfehlstellung spezialisiert. Auch das Kiefergelenk gehört in die Hände der Zahnärzte, die sich auf die Kieferorthopädie spezialisiert haben. Der Kieferorthopäde trägt nach erfolgreich absolvierter Ausbildung und Prüfung die Bezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld für Zahnärzte ergibt sich aus dem Bereich der Oralchirurgie. Diese Tätigkeit ist ebenso durch eine vierjährige Weiterbildung für Zahnmediziner erreichbar. Die Oralchirurgie beschäftigt sich mit chirurgischen Eingriffen, die in der Mundhöhle erforderlich werden können, greift aber auch in den Bereich der Implantologie über, die sich in den letzten Jahren im Bereich der Zahnheilkunde aufgrund enormer Fortschritte etabliert hat. Bei der Oralchirurgie sind starke Überschneidungen zur Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie zu verzeichnen, wobei die Oralchirurgie sich nicht im plastisch-chirurgischen Bereich außerhalb der Mundhöhle beschäftigt. Die Oralchirurgie setzt ein Zahnmedizinstudium und ein komplettes Studium der Humanmedizin voraus.